§ 75 AMG im Detail: Welche Ausbildung brauchen Sie wirklich, um Pharmareferent zu werden? 

§ 75 AMG im Detail: Welche Ausbildung brauchen Sie wirklich, um Pharmareferent zu werden?

„Darf ich jetzt eigentlich in den Außendienst oder nicht?“ Diese Frage hören wir oft. Sie haben die Stellenanzeige gelesen, der Job klingt perfekt, aber dann kommt dieser sperrige Absatz über den § 75 des Arzneimittelgesetzes (AMG).

Viele Bewerber lassen sich von dem juristischen Fachjargon abschrecken. Dabei ist der Paragraph eigentlich nur eine Türsteher-Regel: Er definiert, wer die notwendige „Sachkenntnis“ besitzt, um Ärzte und Apotheker zu beraten.

Lassen Sie uns das Beamtendeutsch ins Reine übersetzen. Hier erfahren Sie, ob Ihre Ausbildung bereits als Eintrittskarte gilt – oder ob Sie den Umweg über die IHK-Prüfung nehmen müssen.

 Gruppe 1: Die „Naturtalente“ (Ohne Zusatzprüfung) 

Apotheker darf in den Pharmaaußendienst

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bestimmte Studiengänge und Ausbildungen so viel medizinisches Wissen vermitteln, dass Sie sofort startklar sind. Wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse in der Tasche haben, besitzen Sie den Status Pharmaberater automatisch:

  • Apotheker
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in:
    • Pharmazie
    • Chemie
    • Biologie
    • Humanmedizin
    • Veterinärmedizin


Wichtig für Biologen und Chemiker: Früher gab es oft Diskussionen über Bachelor- vs. Master-Abschlüsse. In der Regel wird ein abgeschlossenes Studium (auch Bachelor) anerkannt, sofern die naturwissenschaftlichen Inhalte überwiegen. Im Zweifel entscheidet die zuständige Behörde – aber meist haben Sie hier „Grünes Licht“.


 Gruppe 2: Die technischen Experten (PTA, CTA, MTA & Co.) 

PTA als Pharmareferentin

Nicht nur Akademiker dürfen Ärzte beraten. Auch wenn Sie eine fundierte Assistenz-Ausbildung abgeschlossen haben, erkennt der § 75 AMG Ihre Sachkenntnis an. Dazu gehören:


Wenn Sie aus diesem Bereich kommen, bringen Sie oft mehr Praxiswissen mit als mancher Uni-Absolvent. Sie kennen die Wirkstoffe, die Laborwerte oder den Apothekenalltag. Das ist im Bewerbungsgespräch ein echtes Pfund.

Gruppe 3: Die Quereinsteiger (Der Weg über die IHK) 

Pharmaschule für Pharmareferenten

Sie finden sich in den oberen Listen nicht wieder? Sie sind Kaufmann, Lehrer, Fitnessökonom oder kommen aus dem Vertrieb einer ganz anderen Branche?

Keine Sorge, das ist der häufigste Fall. Für Sie ist der Weg jedoch zweigeteilt:

  1. Die Ausbildung: Sie absolvieren eine Weiterbildung (meist 3–9 Monate, Vollzeit oder berufsbegleitend).
  2. Die Prüfung: Sie bestehen die Prüfung zum „Geprüften Pharmareferenten IHK“.


Erst mit dem IHK-Zeugnis in der Hand erfüllen Sie die Anforderungen des § 75 AMG. Der Vorteil: Diese Ausbildung ist extrem praxisnah auf den Job zugeschnitten. Während Biologen alles über Zellteilung wissen, lernen Sie hier bereits konkret, wie das Gesundheitssystem funktioniert und wie man ein Verkaufsgespräch führt.

Häufige Fragen zum § 75 AMG (FAQ) 

Reicht eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger aus? 

Was ist der Unterschied zwischen „Pharmaberater“ und „Pharmareferent“? 

Zählt mein Studienabschluss aus dem Ausland? 

Fazit: Der Paragraph ist keine Hürde, sondern ein Wegweiser 

Der § 75 AMG soll niemanden ausschließen, sondern Qualität sichern.

  • Haben Sie den passenden Abschluss? Bewerben Sie sich direkt als Pharmaberater.
  • Haben Sie ihn nicht? Sehen Sie die IHK-Prüfung nicht als Übel, sondern als Ihre Eintrittskarte in eine krisensichere Branche.


Sie sind unsicher, ob Ihr spezifischer Abschluss (z.B. aus dem Ausland oder ein Nischen-Studiengang) anerkannt wird? Die zuständigen Landesbehörden können hier eine verbindliche Auskunft geben.

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